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Garantieerklärung

Garantieerklärung

Liebe Kundin,
lieber Kunde,

wir gratulieren Ihnen zum Kauf einer Infrarotheizung aus dem Hause Könighaus. Sie haben damit ein Produkt erworben, welches nach dem heutigen Stand der Technik hergestellt wurde.

Unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte dieses Produkt wider Erwarten nicht einwandfrei sein, so beachten Sie bitte unsere Garantieerklärung.

Könighaus-Herstellergarantie für Infrarotheizungen

Die Firma Könighaus GmbH, Albert Einstein Str. 1, D-46446 Emmerich am Rhein (nachfolgend Könighaus genannt) gewährt Endabnehmern unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Haltbarkeitsgarantie auf Infrarotheizungen der Marke Könighaus. Die Garantie wird nur gegenüber Endabnehmern gewährt, d. h. natürlichen oder juristischen Person, die Eigentümer des Könighaus-Produktes sind und es selbst bzw. in verbundenen Unternehmen i.S.d. AktG nutzen (auch Garantienehmer).

Garantiezeit: Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre bzw. 10 Jahre; bitte prüfen Sie vor dem Kauf die Produktbeschreibung für die zutreffende Angabe und beginnt mit dem Tag des Kaufes durch den Endabnehmer.

Voraussetzung der Herstellergarantie: Für die Inanspruchnahme der Garantie wird vorausgesetzt, dass der berechtigte Anspruchsinhaber die Garantierklärung innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum annimmt. Diese Annahme erfolgt durch die Registrierung des Produkts unter www.koenighaus-infrarot.de/garantie.

Zudem muss der berechtigte Anspruchsinhaber den Kaufbeleg (Kopie ausreichend) über den Erwerb des von der Garantiezusage umfassten Könighaus-Produktes vorlegen sowie uns das mangelhafte Produkt mit einer aussagefähigen Fehlerbeschreibung an die unten angegebene Adresse zusenden. Der berechtigte Anspruchsinhaber hat zudem nachzuweisen, dass der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.

Garantieschutz: Könighaus garantiert, dass die Infrarotheizungen der Marke Könighaus innerhalb der Garantiezeit frei von Mängeln (Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern) sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Die Garantie umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Heizfunktion,

Funktionstüchtigkeit von elektronischen Bauteilen und Kabeln, Mangelfreiheit von Werkstoffen und deren Oberflächen, insbesondere Kunststoff, Glas und Metall.

Für Könighaus Infrarotheizungen, gilt hinsichtlich der garantierten ordnungsgemäßen Heizfunktion folgendes: Könighaus garantiert die ordnungsgemäße Heizfunktion von Könighaus Infrarotheizungen mit fest verbauten Heizmatten entsprechend der Lebensdauer solcher Infrarotheizungen. Nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik kann die Heizleistung im Laufe der Lebensdauer etwas schwächer werden. Für fest verbauten Heizmatten gilt, dass diese während der jeweiligen, auf dem Produkt angegebenen Lebensdauer mindestens 70 Prozent ihrer Heizwirkung beibehalten. Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Heizleistung von Könighaus Infrarotheizungen mit fest verbauten Heizmatten im vorbezeichneten Umfange innerhalb der Garantiezeit keinen Mangel darstellt.

  • Garantieausschluss: Diese Garantiezusage steht unter der Bedingung, dass
  • die Könighaus-Produkte sachgemäß montiert und bestimmungsgemäß gebraucht wurden,
  • keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen oder Reparaturversuche an den Könighaus-Produkten eigenmächtig vorgenommen wurden
  • die Pflege der Könighaus-Produkte entsprechend der Könighaus-Bedienungsanleitung erfolgt sind
  • der Anbau (d. h. der Anschluss an das Stromnetz und die Installation entsprechend den Installationsvorschriften von Könighaus erfolgt sind und die Grenzwerte für Versorgungspannung und Umgebungseinwirkungen eingehalten wurden)
  • an den Könighaus Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel nach Anlieferung entstandene Kratzer, Schädigungen durch falsche Reinigungs- oder Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantie(zusage),
  • die Könighaus-Produkte nicht als 2. Wahl Artikel, Gebrauchtware oder Muster gekauft wurden,
  • die Könighaus-Produkte nicht im Werksverkauf erworben wurden (Belegnachweis).
  • Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf neue Könighaus-Produkte, die in der Europäischen Union (EU), in Andorra, Färöer, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei gekauft und die von Könighaus an einen dort ansässigen Vertriebspartner geliefert wurden. Könighaus-Produkte, die auf anderen Wegen in den Geltungsbereich der Garantie gelangt sind (wird im Rahmen der Registrierung geprüft), werden von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

Garantieleistungen: Die Garantieleistung besteht ausschließlich darin, dass Könighaus im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels nach eigener Wahl die für den Garantienehmer kostenlose Reparatur des Produkts oder eine Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen, in Bezug auf die Funktionalität gleichwertigen Könighaus Produktes durchführt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Könighaus über. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Dem Garantienehmer erwachsene Kosten, Spesen und dergleichen werden nicht ersetzt. Auch werden Montage- und Demontagekosten nicht ersetzt. Wir übernehmen jedoch die Hin- und Rücksendekosten des betroffenen Produktes jeweils ab bzw. bis zur Bordsteinkante im Fall berechtigter Garantieansprüche, soweit die Ware sich innerhalb der Staaten der europäischen Union, in Andorra, Färöer, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien oder der Türkei befindet und die Versendung mit uns zuvor abgestimmt wurde. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Betriebsausfallschäden, entgangenem Gewinn und Folgeschäden, welche auf einem Mangel des Könighaus-Produktes beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst.

Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere solche des Verbrauchers zum Beispiel auf Nacherfüllung und ggf. Schadensersatz aus Mängelhaftungsrecht oder im Rahmen der Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und bleiben unberührt. Könighaus GmbH, Albert Einstein Str. 1, D-46446 Emmerich am Rhein